Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Kaufverträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich

der Nebenabsprachen oder sonstigen Absprachen bezüglich der Kaufverträge und Serviceaufträge als zwischen den Parteien geltend

vereinbart worden.

2. Vertragsabschluß

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes schriftlich bestätigt

bzw. die Bestellung mit einer den Gegenstand betreffenden Anzahlung angezeigt oder die Lieferung ausgeführt ist. Die Lieferung

innerhalb des Ladengeschäfts wird mit Erstellung einer Barverkaufsquittung belegt. Bei Lieferung innerhalb des Ladengeschäfts

ist eine schriftliche Bestätigung des Käufers über den Erhalt der Ware nicht notwendig. Bei Lieferung außerhalb des Ladengeschäfts

genügt die vom beauftragten Logistikunternehmen aufgenommene Bestätigung des Käufers über den Erhalt der Ware.

Sämtliche Erklärungen, Zusicherungen und Nebenabreden einschließlich anderer Allgemeiner Geschäfts-bedingungen

bedürfen für Ihre Gültigkeit der schriftlichen Form.

3. Preise und Zahlung

3.1. Der Preis des Kaufgegenstandes versteht sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe inkl. MwSt. (Kaufpreis). Zusätzliche Leistungen

werden gesondert berechnet. Der Kaufpreis und der Preis für die zusätzlichen Leistungen sind bei der Übergabe des Kaufgegenstandes

bzw. der zusätzlichen Leistung fällig.

3.2. Ist Teilzahlung vereinbart worden und kommt der Verkäufer ab der zweiten Rate ganz oder teilweise in Verzug und beträgt dieser

Betrag mindestens 10% des Teilzahlungpreises, so kann der Verkäufer, nachdem er dem Käufer eine 14-tägige Nachfrist gesetzt hat,

wahlweise den gesamten restlichen Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. ( hierzu unter Zi. 5.2 )

3.3. Bei Nichtabnahme eines lt. Kaufvertrages gestellten Kaufgegenstandes hat der Verkäufer das Recht, Schadenersatz zu verlangen.

Die Höhe des Schadenersatzes beträgt 15% des Kaufpreises, es sei denn, der Käufer weist nach, daß der Schaden niedriger oder gar

nichtentstanden ist.

3.4. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme eines Serviceauftrages bis zur Höhe des Kostenvoranschlages abhängig zu machen.

4. Lieferung

Die Lieferfrist beginnt mit dem Kaufvertragsabschluß. Verzögert sich die Lieferung infolge höherer Gewalt oder unverschuldeter

erheblicher Betriebsstörungen, so kann der Käufer daraus keine Ansprüche herleiten. Konstruktions- oder Formänderungen

Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs/Vertriebs bleiben

während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Käufer

zumutbar sind.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Kaufsumme im Eigentum des Verkäufers. Während der Dauer

des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer bei vorzeitiger Auslieferung des Kaufgegenstandes zum Besitz und Gebrauch des

Kaufgegenstandes berechtigt. Der Käufer ist verpflichtet, während dieser Zeit den Kaufgegenstand in einem ordnungsgemäßen

Zustand zu halten und alle vom Hersteller/Importeur/Vertriebe vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen

Instandsetzungen unverzüglich auf seine Kosten vom Verkäufer oder von einer für die Betreuung des

Kaufgegenstandes vom Hersteller/Importeur/Vertrieb anerkannten Werkstatt durchführen zu lassen.

5.2. Kommt er diesen Verpflichtungen nicht nach oder gerät er in Zahlungsverzug (Zi. 3.2.), hat der Verkäufer das Recht,

vom Vertrag zurückzutreten.

Hat der Verkäufer den Rücktritt erklärt, so hat der Käufer

- den Kaufgegenstand unverzüglich herauszugeben;

- die von ihm am Kaufgegenstand verursachten Schäden zu ersetzen;

- Ersatz für die Benutzung des Kaufgegenstandes zu leisten. Als Wertverlust im Grundsatz gilt als Maßstab für den Bereich Fahrräder

die jeweils gültige Schwacke-Liste oder bei Nichterfassung durch die Schwacke-Liste das Urteil eines üblichen Gutachters .

Für den Bereich Motorfahrzeuge gilt die Ziffer 6.5. und für alle anderen Gegenstände wird ein sich selbstaddierender

Betrag von 1% der Kaufsumme pro Woche der Nutzung berechnet. Dem Verkäufer sind darüber hinaus alle

weiteren Aufwendungen zu ersetzen, die dieser im Zusammenhang mit der Abwicklung des Kaufvertrages hat.

Der Verkäufer hat das Recht, seine Forderungen mit dem bereits angezahlten Kaufpreis zu verrechnen.

5.3. Für den Verleih von Gegenständen gelten die im Leihvertrag unterschriebenen Vertragsbedingungen.

6. Gewährleistung

6.1. Der Verkäufer leistet für die Dauer von 24 Monaten ab Übergabe Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik des

Typs des Kaufgegenstandes entsprechende Fehlerfreiheit. Während dieser Dauer hat der Käufer Anspruch auf kostenlose

Beseitigung von Fehlern, die nicht im Rahmen eines üblichen Vorgangs aufgrund der zumutbaren physikalischen

Eigenschaften des Gegenstandes beruhen und den durch sie an anderen Teilen des Kaufgegenstandes

verursachten Schäden (Nachbesserung). Für die bei der Nachbesserung ausgetauschten Teile beträgt die

Gewährleistungsfrist 12 Monate. Für gebrauchte, funktionsfähige Artikel sowie für Reparaturen beträgt die

Gewährleistung 12 Monate.

6.2. Tritt nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungpflicht ein Fehler an einem Teil auf, für das der

Hersteller die Gewährleistung verlängert hat, so hat der Käufer nur Anspruch auf den Austausch des Teiles,

nicht aber auf Übernahme der Montagekosten.

6.3. Wird der Kaufgegenstand wegen eines gewährleistundspflichtigen Fehlers betriebsunfähig, hat sich der Käufer an die

nächstgelegene, vom Hersteller/Importeur/ Vertrieb für die Betreuung des Kaufgegenstandes anerkannte Fachwerkstatt

zu wenden. Dieser Betrieb entscheidet, ob die erforderlichen Arbeiten an Ort und Stelle oder in der Verkäuferwerkstatt

durchgeführt werden können. Befindet sich in zumutbarer Nähe keine solche Werkstatt, so hat der Käufer eine andere

Fachwerkstatt aufzusuchen.

6.4. Der Käufer hat das Recht, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Kaufvertrages ( Wandlung ) oder die Herabsetzung

der Vergütung (Minderung) zu verlangen, wenn es dem Verkäufer nach zweimaligen Versuchen (Arbeiten während der

Gratisinspektion im Rahmen des Neuerwerbs eines Fahrrades gelten nicht als Versuch) nicht gelungen ist, den Fehler

zu beheben. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

6.5. Wählt der Käufer die Wandlung, so vermindert sich der zurück zu zahlende Betrag gemäß Ziffer 5.2. Abs. 3 oder bei

Motorfahrzeugen für jede vom Käufer gefahrene 100km, begonnene 100km gelten als volle 100km, um jeweils 1% des

Kaufpreises.

6.6. Der Anspruch auf Gewährleistung besteht nicht, wenn der aufgetretene Fehler in einem ursächlichen Zusammenhang

damit steht, daß der Käufer einen offenkundigen Fehler nicht unverzüglich angezeigt hat, oder der Kaufgegenstand

unsachgemäß behandelt wurde, oder der Kaufgegenstand in einer von dem Hersteller nicht genehmigten Weise

verändert wurde, oder der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes

nicht befolgt hat, oder der obligatorischen ersten Inspektion zur korrekten Neujustage der einzelnen Teile

am Kaufgegenstand nicht nachkommt ( Zi. 7.2.). Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Erste Inspektion

7.1. Die erste Inspektion im Rahmen des Neuerwerbs eines Fahrrades ist gratis und bindend.

7.2. Der Termin zur ersten Inspektion ist ein Pflichttermin, der innerhalb der ersten vier Wochen nach Lieferung

des Fahrrades wahrgenommen werden muß. Die Ursache der ersten Inspektion liegt in der Nachbesserung

und -einstellung der mechanischen Teile und deren ursächlichen physikalischen Eigenschaften, die im Rahmen

einer ersten starken Beanspruchung des Materials auftreten können. Sonderveinbarungen sind schriftlich niederzulegen.

8. Kauf und Reparatur

8.1. Als Kostenvoranschlag wird ausschließlich nur gewertet, was als Kostenvor-anschlag gesondert beschrieben wird.

Kostenvoranschläge bedürfen der schriftlichen Form. Eine ungefähre Ermittlung des zu erwartenden Preises

einer in Auftrag gegebenen Serviceleistung wird nicht als Kostenvoranschlag gewertet und ist nicht

bindend im Sinne eines Kostenvoranschlags.

8.2. Verlangt der Käufer die Erstellung eines Kostenvoranschlages, so hat er den dafür erforderlichen Aufwand zu

bezahlen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Der Verkäufer ist an den Kostenvoranschlag

bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

8.3. Stellt sich bei der Durchführung der Serviceleistung heraus, daß zur Behebung des Schadens weitere Angaben notwendig

sind, so gilt der Auftrag hierfür als erteilt, wenn er 10% des geschätzten Nettoauftrages nicht übersteigt und

der Käufer nicht widersprochen hat.

8.4. Überschreitet der Käufer im Rahmen eines Serviceauftrages, den vereinbarten Abholungstermin des Servicegegenstandes

um mehr als 3 Tage, so wird ab dem vierten Tag nach dem Abholungstermin eine Aufbewahrungsgebühr von 2,50 € pro Tag

erhoben. Ab dem 30. Tag der Terminüberschreitung zur Abholung des im Serviceauftrag vereinbarten Gegenstandes,

wird die Abholung fortlaufend in Abständeneiner Woche angemahnt. Ist nach der dritten Anmahnung keine weitere

schriftliche Vereinbarung getroffen bzw. der Gegenstand nicht abgeholt worden, so geht der Gegenstand automatisch in das

Eigentum der MSP Bikes GmbH über. Sonderabsprachen zur Außerkraftsetzung dieser Klausel bedürfen der schriftlichen

Form auf dem Serviceauftrag.

8.5. Ist ein Gegenstand bei Einlieferung zu einem Servicetermin im Rahmen einer optischen Bewertung des Servicebeauftragten

unzumutbar verschmutzt, so hat der Servicebeauftragte das Recht ohne vorherige Absprache einen gesonderten Zuschlag in

Höhe von 22,50 € für die Reinigung des Gegenstandes im erforderlichen Arbeits-bereich zu verlangen.

9. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Verkäufer nur für Schäden, die er oder seine Betriebsangehörigen dem Käufer vorsätzlich

oder grob fahrlässig zugeführt haben. Soweit der Verkäufer für Schäden haftet, die bei Servicearbeiten am Kaufgegenstand

entstanden sind, ist seine Ersatzpflicht auf die kostenlose Instandsetzung beschränkt. Der Käufer ist verpflichtet, dem

Verkäufer den Schaden unverzüglich anzuzeigen.

10. Erfüllungsort und Sitz

Erfüllungsort für alle Vertragsleistungen ist der Sitz des Verkäufers. Der Sitz des Verkäufers ist die freie und Hansestadt Hamburg.

11. Erhaltungsklausel

Die vollständige oder Teilnichtigkeit irgendeiner Klausel der Allgemeinen Geschäfts-bedingungen läßt die Wirksamkeit der übrigen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

12. Gerichtsstandsklausel

Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten für die diese Allgemeinen Geschäfts-bedingungen gelten, gilt

 - soweit gesetzlich zulässig – der Wohnsitz (bzw. Geschäftssitz) des Verkäufers als vereinbart.

13. Rechtswahl

Zwischen den Parteien gilt in jeglicher Hinsicht, einschließlich der Gerichtsstands-klausel und der Formerfordernisse,

deutsches Recht als vereinbart.